Langfristige Schlüsselabgabe

Die langfristige Abgabe eines Schlüssels für die Schiessanlage Erlenacker erfolgt auf persönlicher Basis und im gegenseitigen Vertrauen.

Schlüssel können an berechtigte Mitglieder folgender Vereine und Organisationen abgegeben werden:

  • Erlenackerschützen 300 m

  • Armbrustschützenverein Buhwil-Neukirch an der Thur

  • Gönnervereinigung Erlenacker

  • Schützen Schönholzerswilen

Weitere Schlüsselabgaben sind nach Absprache mit dem Schlüsselverwalter möglich.

Persönliche Verantwortung

Der Schlüssel bleibt Eigentum der Erlenackerschützen und wird persönlich gegen Unterschrift ausgehändigt.

Der Schlüssel ist ausschliesslich für den persönlichen Gebrauch des eingetragenen Schlüsselinhabers bestimmt. Eine Weitergabe oder Ausleihe an Drittpersonen – auch an andere Vereinsmitglieder – ist nicht gestattet.

Benötigt eine weitere Person Zugang zur Anlage, ist dies vorgängig mit dem Schlüsselverwalter abzusprechen.

Wir geben die Schlüssel im Vertrauen ab und erwarten deshalb einen sorgfältigen und verantwortungsvollen Umgang.

Depot

Bei der Schlüsselabgabe ist ein Depot von CHF 100.– pro Schlüssel zu hinterlegen.

Schlüsselverlust

Ein Verlust oder Diebstahl des Schlüssels ist unverzüglich dem Schlüsselverwalter oder dem Vorstand der Erlenackerschützen zu melden.

Die daraus entstehenden Folge- und Mehrkosten gehen zulasten des Schlüsselinhabers. Bei einem Schlüsselverlust wird eine Gebühr von mindestens CHF 250.– in Rechnung gestellt.

Rückgabe

Wird der Schlüssel nicht mehr benötigt, ist er direkt dem Schlüsselverwalter zurückzugeben. Er darf nicht selbstständig an einen Nachfolger oder eine andere Person weitergegeben werden.

Schlüsselwart 

Erlenackerschützen
Roger Meier
roger.meier@gv-erlenacker.ch

Schiessanlage Erlenacker
Riesler 1
9217 Buhwil
Gemeinde Kradolf-Schönenberg